Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach DGUV Vorschrift 2 zu bestellen. Der Unternehmer hat dem
Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen,
wie er diese Verpflichtung erfüllt.
Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei
- der Erstellung bzw.
- der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- der Schaffung einer geeigeneten Organisation
und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Ereignissen wie Unfällen
oder arbeitsbedingten Erkrankungen
- Allgemeine Beratung
- Erstellung von Dokumentationen und
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirkung bei betrieblichen Besprechungen
Anlassbezogene Betreuung beihaltet die
Unterstüzung bei
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial zur Folge haben
- grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe,
die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur
Folge haben


